Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

Unsere AGBs

1. Grundlegende Bestimmungen

1) Allen Angeboten und Vereinbarungen mit Kunden sowohl Verbrauchern (§13 BGB) als auch Unternehmern (§14 BGB)- liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden durch die Auftragserteilung, durch Abschluss des Vertrages oder durch die Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Bedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich; sie werden selbst bei unserer Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2) Unsere Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.


2. Angebot, Vertragsabschluss, Liefergebiet 

1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Präsentation unserer Waren im Internet stellt kein bindendes Angebot unsererseits da. Erst die Bestellung einer Ware durch den Kunden ist ein bindendes Angebot nach §145 BGB.
Bei Bestellung über E-Mail, Telefon, Fax oder Post kommt der Vertrag erst durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrages (E-Mail, Nachricht oder Post) unsererseits zustande oder durch Auslieferung oder Abholung der Ware.

2) Unsere Angebote haben eine Gültigkeit von 1 Monat, soweit im Angebot nicht anders angegeben.

3) Für die angebotene Lieferware behalten wir uns Zwischenverkauf vor. 

4) Wir beliefern nur innerhalb der Europäischen Union.


3. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Abtretung 

1)Unsere Preise sind, sofern dies bei Angebotsabgabe oder Entgegennahme des Auftrages vorbehalten wurde, freibleibend und verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Ansonsten gelten die Preise am Tag der Bestellung, die in der Bestellbestätigung nochmals genannt werden. Etwaige Liefer-, Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten sind vom Kunden zusätzlich zu zahlen.

2) Die Quadratmeterpreise verstehen sich für die Stückzahlen, die im Fachverband und in der statistischen Auswertung sowie den gültigen Preislisten allgemein für einen Quadratmeter zugrunde gelegt werden 

3) Es kann wahlweise durch Barzahlung, Vorkasse, PayPal oder Sofortüberweisung bezahlt werden.

4) Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestellbestätigung nebst Rechnung fällig. Der Kunde ist zur Vorleistung bzw. Vorabzahlung verpflichtet. Auch bei Selbstabholung der Ware hat zuvor die Zahlung über einen der vorstehend beschriebenen Zahlungswege zu erfolgen oder bar bei Abholung. 

5) Zahlungsverzug tritt, sofern kein Zahlungsziel bestimmt wurde, spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Sofern bei Lieferungen in die Bundesrepublik Deutschland der Schuldner Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist, so gilt dies nur, wenn in der Rechnung oder der Zahlungsaufstellung besonders auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.

6) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang auf unserem Konto.

7) Ab Verzugseintritt berechnen wir Zinsen gemäß $ 288 BGB.
Der Verzugszinssatz orientiert sich dabei am Basiszinssatzes, der im jeweiligen Zeitraum relevant ist. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank.

Je nach Art des Geschäfts wird als Verzugszinssatz bei Verbrauchergeschäften ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Basiszinssatz angewandt, während für Entgeltforderungen bei Handelsgeschäften der Basiszinssatz seit 29. Juli 2014 um neun Prozentpunkte erhöht wird, wenn gemäß Überleitungsvorschrift EGBGB Art. 229 § 34 das Schuldverhältnis nach dem 28.07.2014 entstanden ist. 
Verbrauchergeschäft: Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (ab 1. Juli 2023: 8,12 % p.a.) 
Handelsgeschäft: Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte (8 %-Punkte bei Verzugsbeginn vor dem 29.07.2014) über Basiszinssatz (ab 1. Juli 2023: 12,12 % p.a.)

Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

8) Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung fälliger Zahlungen.

9) Wir haben das Recht, unsere Forderungen gegen unseren Kunden an Dritte abzutreten.

10) Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung innerhalb und/oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands anfallen.

 

4. Produkteigenschaften und Sortierung 

1) Natursteine, Keramik oder Porzellan-Fliesen werden aus natürlichen Rohstoffen hergestellt. Es ergeben sich deshalb leichte Schwankungen in der Oberfläche wie Struktur, Farbe, Oberflächenrauigkeit oder Glanz. 
Natursteinplatten müssen ggf. an den Seitenrändern zugeschnitten werden. Man sollte ca. 5-15% Verschnitt einkalkulieren. 
Bei Natursteinmauern wird nach Sichtfläche abgerechnet. Die angegebenen QM sind Schätzwerte & können abweichen. 
Auf der Homepage dargestellte Farbtöne sind aufgrund möglicher Farbschwankungen der Abbildung nicht verbindlich.

2) Keramische Fliesen werden in folgender Weise sortiert: Erste Sortierung entsprechend der DIN EN-Normen. An die erste Sortierung können normale Anforderungen hinsichtlich einwandfreier Scherben, Oberfläche, Sauberkeit und Schönheit der Glasur gestellt werden. Kleinere Mängel, geringfügige Form- und Farbabweichungen der einzelnen Fliesen sind zulässig, soweit sie bei sachgemäßer Verlegung das Gesamtbild nicht beeinträchtigen. Mindersortierung oder andere nicht der ersten Sortierung zugehörige Fliesen, sind Fliesen mit anderen Maßen und/oder deutlich erkennbaren Fehlern wie z.B. Farbabweichungen. Die Einhaltung der Güteanforderung nach den DIN EN-Normen ist in diesem Fall nicht Voraussetzung für eine mangelfreie Erfüllung.
Bitte bedenken Sie, dass Fliesen mit unterschiedlichen Produktionsdatum unabhängig von der Sortierung Farbunterschiede haben können. Wir können nicht garantieren, Sie mit der gleichen Charge zu beliefern.

 

5. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Teillieferung 


1)Lieferfristen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, wegen der bekannten keramischen Erzeugungseigenschaften unverbindlich. Die Frist für die Lieferung der Ware beginnt am Tag des Eingangs der Zahlung des Kunden auf unserem Konto zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der angegebenen Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Einhaltung einer Lieferfrist setzt die rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten an uns voraus. 


2) Fälle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen etc. - auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten - verlängern, wenn wir dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung verhindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung unmöglich, so sind wir von der Lieferverpflichtung befreit. Das gleiche gilt bei Unzumutbarkeit. Auf die vorgenannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen. 

3) Im Falle des Leistungsverzuges durch uns oder einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4) Eine erfolgte Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. Wegen der noch ausstehenden Mengen darf die Bezahlung der Teillieferung nicht verweigert werden. Wenn auf Veranlassung des Kunden Teillieferungen vorgenommen werden und sich hierdurch die Versandkosten gegenüber einer Gesamtlieferung erhöhen, trägt der Kunde die Mehrkosten.


6. Verpackung 

1) Bei Kartonverpackungen sind die Verpackungsspesen in unseren Preisen eingeschlossen. Im Allgemeinen verladen wir alle Produkte auf Einweg- oder Europaletten. Europaletten berechnen wir - sofern nicht die entsprechende Anzahl an Tauschpaletten in qualitativ einwandfreiem Zustand zurückgegeben wird
(20 € pro Europalette). Für das Verpacken von Europaletten mit Strechfolie berechnen wir 5,00 € pro Europalette. Bei frachtfreier Rücksendung, der von uns gelieferten Paletten, in einwandfreiem Zustand schreiben wir aufgrund des Abzugs für den Handlingsaufwand einen Betrag in Höhe von 5 € pro Palette gut .

2) Die Kosten des Rücktransportes von Verpackungsmaterial gehen zulasten des Kunden, auch falls wir - gemäß Verpackungsverordnung - zur Rücknahme verpflichtet sind.

 

7. Lieferung, Gefahrübergang, Haftung bei Lieferung 

1) Für Lieferungen unsererseits ist die Verladestelle in Mainburg/Deutschland Leistungsort.

2) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen geliefert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Auslieferung zur Verladung in das Transportmittel auf den Kunden über, es sei denn es handelt sich beim Kunden um einen Verbraucher. Diese Regelung des Tragens der Gefahr ist unabhängig davon, wer die Kosten der Versendung nach dem Vertrag zu tragen hat. Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit der Bereitstellung zur Verladung auf den Kunden über.

3) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 

4) Wir liefern die Ware selbst oder unter Beauftragung von Dritten an die vom Kunden bei der Bestellung genannte Lieferanschrift -vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung mit dem Kunden - ebenerdig bis zur Bordsteinkante. Voraussetzung ist eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wartezeiten werden dem Kunden berechnet. Bei Lieferung an eine andere als die vereinbarte Stelle trägt der Kunde die (Mehr-) Kosten.

5) Der Kunde ist verantwortlich für eventuell notwendige behördliche Genehmigungen zum Abstellen von Waren auf dem Gehweg oder dergleichen und kommt für eventuelle Drittkosten des Abstellens auf.

6) Der Kunde übernimmt die Haftung für Beschädigungen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, die beim Befahren auf Weisung oder mit Duldung des Kunden entstehen. Dies umfasst auch Beschädigungen am Fußweg, einer Einfahrt oder eines Hofgrundstücks.

 

8. Eigentumsvorbehalt 

1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt bei gewerblichen Kunden erweiternd, bis diese sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen und Kosten gezahlt haben und erstreckt sich auch auf die weiterverkaufte Lieferung.

2) Bei von dritter Seite vorgenommenen Pfändungen - auch nach Vermischung oder Verarbeitung - sowie bei jeder anderen von dritter Seite ausgehenden Beeinträchtigung unserer Rechte an der Vorbehaltslage hat der Kunde uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

3) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware entstandenen Erzeugnisse. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde dabei für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehörenden Sachen, erwerben wir, sofern die Vorbehaltsware nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks eines Dritten wird, Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Erwerben wir bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen keinen Miteigentumsanteil, überträgt uns der Kunde bereits jetzt den nach dem vorstehenden Satz bestimmten Miteigentumsanteil. Für die neue Sache gelten im Übrigen die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend.

4) Ist der Kunde seinerseits Handwerker oder Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm widerruflich die Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsganges gestattet. Jede andere Verfügung, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsabtretung oder Überlassung im Tauschwege, ist ihm nicht gestattet. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, sobald der Kunde uns gegenüber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder er sonstige uns gegenüber bestehende Verpflichtungen, insbesondere aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt, verletzt.

5) Die Forderung aus der Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der uns ihm gegenüber zustehenden Forderung mit dem Rang vor dem Rest an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet auf unser Verlangen die Namen der Drittschuldner anzugeben. Für den Fall, dass die Lieferung von dem Kunden zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes unserer Lieferung. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung auf dem Weiterverkauf der Lieferung widerruflich ermächtigt. Diese Einzugsermächtigung erlischt, auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt oder sobald er uns gegenüber mit seinen sonstigen Verpflichtungen in Verzug gerät. Das gleiche gilt im Falle einer erfolgten Pfändung. Auf unser Verlangen hin hat der Kunde dem Drittschuldner die Abtretung unverzüglich anzuzeigen.

6) Der Kunde hat an uns abgetretene, von ihm aber eingezogene Forderungen zur Abdeckung seiner fälligen Zahlungsverpflichtungen sofort an uns zu überweisen, bis dahin in seinen Büchern diese Forderungen als Fremdbestände für uns zu kennzeichnen und treuhänderisch zu verwahren.

7) Die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten sind nach Wahl des Kunden auf sein Verlangen hin insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die jeweils zu sichernde Gesamtforderung unsererseits um 20 % übersteigt. Als Wert sind, sofern wir nicht einen niedrigeren realisierbaren Wert der Vorbehaltsware nachweisen, die Einkaufspreise des Kunden oder bei Verarbeitung der Vorbehaltsware, für die Herstellungskosten des Sicherungsguts bzw. des Miteigentumsanteils anzusetzen, jeweils abzüglich eines Sicherheitsabschlags in Höhe von 20 % wegen möglicher Mindererlöse.

8) Kommt der Kunde uns gegenüber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder verletzt er eine sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflicht, so sind wir vorbehaltlich §107 Absatz 2 InsO berechtigt, die Herausgabe der Lieferung zu verlangen und diese beim Kunden abzuholen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Des Weiteren sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Soweit der Kunde seinerseits Unternehmer ist, erfolgt eine Warenrücknahme nur sicherheitshalber; es liegt darin kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn dieser wird ausdrücklich erklärt.

 

9. Warenrücknahme 

1) Bei freiwilliger, also nicht von uns geschuldeter, Rücknahme der von uns gelieferten Materialien haben wir Anspruch auf Ausgleich der infolge des Vertragsschlusses getätigten Aufwendungen in Höhe von 30 % des vereinbarten Kaufpreises, zuzüglich einer generellen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00 €. Der Kunde muss die Ware zum Lager auf eigene Kosten zurückbringen oder die Ware wird in Absprache und gegen Gebühr abgeholt. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, der Schaden sei nicht entstanden oder niedriger als die geltend gemachte Pauschale. 

2) Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Annahmeverzug berechnen wir 20 % des Bestellpreises ohne Abzüge, wobei dem Kunden der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens bleiben uns vorbehalten.

3) Fliesenreste, nicht intakte Verpackungen oder Gebinde, offene/verschmutzte/defekte Verpackungen werden nicht zurückgenommen. In diesem Fall sind wir berechtigt, diese auf Kosten und Gefahr des Absenders zurückzusenden oder zu entsorgen.


10. Annahmeverzug 

1) Der Kunde kommt in Verzug, wenn er die von uns angebotene Ware nicht annimmt. Während des Verzugs des Kunden haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

2) Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Sache geschuldet so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem er dadurch in Verzug kommt, dass er die angebotene Sache nicht annimmt 

3) Wir sind berechtigt im Falle des Annahmeverzugs des Kunden Ersatz der Mehraufwendungen zu verlangen, die wir für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung der geschuldeten Ware machen mussten.

4) Sind Abrufaufträge vereinbart, so hat der Kunde spätestens 6 Wochen nach Auftragserteilung vollständig abzunehmen. Eines erneuten Angebots durch uns bedarf es hierzu nicht. Der Kunde kommt in diesem Fall nach Ablauf der 6 Wochen in Annahmeverzug nach §§293 ff. BGB. 


11. Mängelhaftung, Untersuchungspflicht, Verjährung

1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir für die von uns vertriebenen Fliesen und Natursteine der angegebenen Sortierung die Gewähr dafür, dass diese den Merkmalen der DIN EN-Normen entsprechen. Muster und Proben geben nur den durchschnittlichen Ausfall der Ware wieder. Im Hinblick auf die Besonderheit der keramischen Herstellung können handelsübliche oder unerhebliche Abweichungen der gelieferten Ware sowie handelsüblicher Bruch und Schwund nicht beanstandet werden. Gleiches gilt auch für geringfügige Abweichungen in Größe und Stärke der Fliesen sowie dafür, dass die Lieferungen in der Farbe ungleichmäßig ausfallen.

2) Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware und die Verpackung unverzüglich nach Anlieferung/Abholung zu überprüfen und alle erkennbaren oder offensichtlichen Mängel, Transportschäden, Verlustmengen oder Falschlieferungen uns unverzüglich, spätestens jedoch 7 Werktage nach Lieferung/Abholung in jedem Falle aber vor Weiterveräußerung, Verbrauch oder Verarbeitung anzuzeigen und zu rügen Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gilt die Ware als genehmigt und etwaige Mängel können nicht mehr beanstandet werden. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Im Falle einer verspäteten Anzeige und Rüge uns gegenüber, gilt die Ware ebenfalls als genehmigt und etwaige Mängel können nicht mehr beanstandet werden. 

3) Bemängelte Ware ist vom Kunden bis zur endgültigen Klärung zur Vermeidung von Beschädigungen sachgemäß einzulagern und zu unserer Besichtigung bereit zu halten. 

4) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung. Zum Rücktritt vom Vertag oder zur Minderung des Kaufpreises ist der Kunde erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich 

5) Handelt es sich bei dem Endkunden des Kaufgegenstandes in der Lieferkette um einen Verbraucher so ist der Kunde zum Rückgriff nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, jedoch stehen dem Kunden etwaige Schadensansprüche und Aufwendungsersatzansprüche nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 12 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

6) Jede Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde die Ware unsachgemäß lagert oder behandelt. Für Handhabungsmängel der gelieferten Ware beim Kunden übernehmen wir keine Gewähr. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass ein Mangel der gelieferten Ware vorliegt oder Handhabungsmängel auf einen Mangel der gelieferten Ware zurückzuführen sind.

7) Keramische Erzeugnisse, die als Bodenbelege verwendet werden, unterliegen generell, wie alle Bodenbelagsstoffe, einem Verschleiß. Da dieser Umstand außerhalb unseres Einflussbereiches liegt, kann für daraus resultierenden Abrieb keine Gewähr geleistet werden. Wir übernehmen jedoch die Gewähr dafür, dass die von uns angebotenen Produkte den angegebenen Verschleißklassen entsprechen.

8) Für etwaige Schadenersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen der nachfolgenden Ziffer 12 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9) Soweit mit den vorstehenden Regelungen für die Anzeige nicht offensichtlicher Mängel eine Ausschlussfrist oder eine Beschränkung der Mängelansprüche des Kunden verbunden ist, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichem Sondervermögen.

10) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, für Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichem Sondervermögen, außer im Fall von Schadensersatzansprüchen - ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist auch für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

 

12. Sonstige Schadenersatzansprüche, Haftungsbegrenzung 

1) Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung oder unerlaubten Handlung, haften wir auf Schadenersatz und Aufwendungsersatz - vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen - nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet). Im letzteren Falle ist unsere Haftung begrenzt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Ist der Kunde seinerseits Unternehmer, ist unsere Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt 

2) Die vorstehende Haftungsregelung gilt - soweit im Nachfolgenden nichts anderes geregelt ist - auch für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung und Verzug. Bei Verzug oder Unmöglichkeit haften wir gegenüber Nichtkaufleuten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe der Mehraufwendungen für einen Deckungskauf oder eine Ersatzvornahme. Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft haften wir für Verzögerungsschäden, die nur auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, nur in Höhe von 5 Prozentpunkten des mit uns für die Lieferung vereinbarten Kaufpreises. Das gleiche gilt für eine Haftung unsererseits auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung.

3) Über die vorstehenden Regelungen hinaus ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

4) Die in den vorstehenden Regelungen (Ziffer 12. 1 - 3) enthaltenen Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Falle einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (sofern dieses Anwendung findet), einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes oder im Falle eines arglistigen Verschweigens des Mangels durch uns.

5) Sofern dem Käufer durch den Einbau einer durch uns mangelhaft gelieferten Sache zusätzliche Ein- und Ausbaukosten entstehen, so übernehmen wir diese Kosten entgegen $ 439 Abs. 3 BGB (neue Fassung ab 01.01.2018) nur dann, wenn uns diesbezüglich ein Verschulden zur Last fällt. Dies gilt nur, wenn es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern haften wir in diesen Fällen nach den gesetzlichen Vorgaben. 


13. Datenschutz 

Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten unserer Vertragspartner zur Abwicklung der Vertragsbeziehung in der Reichweite des geltenden Rechts gespeichert, übermittelt und - soweit erforderlich - verändert werden.
 


14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

1)Für jegliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sowie es für Geschäfte zwischen Inländern im Inland gilt, ausschließlich maßgebend Die Anwendung des CISG-Abkommens wird ausgeschlossen Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt habt, bleiben unberührt 

2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, ist für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen, bei Rechtsgeschäften Regensburg als Gerichtsstand vereinbart.

3) Sofern Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Regensburg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten. 

4) Der Gerichtsstand nach 14. 2) und 3) gilt auch für Streitigkeiten, die das Zustandekommen und die Gültigkeit des Vertrags betreffen.



15. Schlussbestimmungen 

1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

2) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt

(Stand August 2023)

 

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